Freies Fahren
 

Sie haben einen Geländewagen...

...und wollen ihn auch mal abseits von Straßen und befestigten Wegen fahren? Sie wollen Ihren Offroader artgerecht bewegen? 

 

Dann kommen Sie zu uns ins Fahrgelände. Hier können Sie Ihr 4x4 durch Matsch- und Verschränkungspassagen steuern, Steilauf- und Abfahrten meistern, sich mit Gleichgesinnten messen und einfach einen schönen Tag mit anderen Offroadbegeisterten verbringen.

 

Fotos von unserem Gelände finden Sie in der Galerie.

 

Wann wir das freie Fahren anbieten, entnehmen Sie bitte der Rubrik Termine.

Fahrzeiten 

10:00 bis 16:00 Uhr (Mittagspause von ca. 12:30 bis 13:30 Uhr)

 

Anmeldung

Bitte unbedingt im Nennbüro im Containerdorf nach der Schranke anmelden!

 

Voranmeldungen und Reservierungen können nicht entgegen genommen werden. Wir arbeiten nach dem Motto "Wer zuerst kommt, malt zuerst". Es kann daher sein, daß es zu Wartezeiten bei der Anmeldung kommt (max. Teilnehrmerzahl 20 Fahrzeuge). Aus der Erfahrung heraus wissen wir, daß nach der Mittagspause einige Fahrer abreisen und es somit Platz für neue Gäste gibt.

 

Kosten

20,- € pro Fahrzeug.

 5,- € pro Fahrzeug für die Sportversicherung (siehe nachfolgende Info)

Preise für Speisen und Getränke werden ausgehängt.

 

Sportversicherung

Seit 2015 schließen wir vor Ort für jedes Fahrzeug eine Sportversicherung ab. Diese Versicherug soll Haftplichtschäden abdecken. Schäden am eigenen Fahrzeug können über die Versicherung nicht abgerechnet werden. Fahrer, die eine Police ihrer eigenen Sportversicherung vorlegen, sind natürlich von dieser Regelung ausgenommen.
 

Informationen und Regeln 

Wir bitten, die folgenden Informationen und Regelungen zu beachten. Nur so können wir gewährleisten, daß das Freie Fahren auch in Zukunft noch angeboten werden kann.

  • Die Teilnehmerzahl ist begrenzt auf 20 Fahrzeuge.
  • Es sind ausschließlich Gelände-wagen mit einem zul. Gesamtgewicht bis 3,5 t erlaubt. Motorräder, ATVs und Quads sind nicht gestattet.
  • Fahrer von nicht angemeldeten Fahrzeugen müssen eine Sport-versicherung vorweisen. Liegt diese Versicherung nicht vor, dürfen die Fahrzeuge im Gelände nicht bewegt werden.
  • Nicht zugelassene Fahrzeuge werden von uns kontrolliert und müssen in einem technisch einwandfreien Zustand sein. Werden sicherheitsrelevante Mängel festgestellt, dürfen diese Fahrzeuge nicht fahren.
  • Der Fahrer des Fahrzeugs muß im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sein.
  • Alle Fahrzeuginsassen müssen einen eigenen Sitz haben und angeschnallt sein. Das Mitfahren auf der Ladefläche ist nicht gestattet.
  • Im Gelände gilt die StVo.
  • Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt 30 km/h.
  • Im Gelände gilt das im Straßenverkehr üblich Alkoholverbot. Fahrer, die während der Fahrt Alkohol konsumieren, werden sofort des Geländes verwiesen.
  • In der Zeit von Anfang März bis Ende Juni sind aus Naturschutzgründen alle Wasserlöcher gesperrt (siehe auch "Einschränkungen im Fahrbetrieb").
  • Die Bereiche, die renaturiert werden, sind vom Fahrbetrieb ausgeschlossen.
  • Die Absperrungen sind zu beachten. Eine Nichtbeachtung führt zum sofortigen Verweis aus dem Gelände.
  • Den Anweisungen der Ordner ist Folge zu leisten.
  • Der Verein behält sich vor, Regelverstöße zu ahnden und Fahrer des Geländes zu verweisen.
  • Im Gelände ist offenes Feuer und das Aufstellen von Grills nicht gestattet.
  • Hunde müssen während des gesamten Aufenthalts im Gelände angeleint sein.

© MSC Asbach e.V.


Adresse:  Bargener Straße  |  74847 Obrigheim
07268/960208  |  0177/2191438  |  info@msc-asbach.com 
 

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